Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die über diese Website mit der IonKon GmbH, Dessauer Straße 280, 06886 Lutherstadt Wittenberg (nachfolgend „IonKon“), geschlossen werden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht an Verbraucher. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn IonKon ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in deren Kenntnis vorbehaltlos leistet.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist das Training eines individuellen KI-Sprachmodells auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Dokumente sowie dessen digitale Bereitstellung über einen Aktivierungscode und ein Einrichtungsprogramm zum Download. Der Kunde betreibt das Modell auf eigener, selbst beschaffter Hardware; eine Lieferung von Hardware durch IonKon ist nicht Vertragsgegenstand. Der Betrieb erfolgt vollständig lokal im Netzwerk des Kunden; eine laufende Dienstleistung, ein Wartungsvertrag oder eine Cloud-Anbindung ist ebenfalls nicht Vertragsgegenstand. Beschreibungen auf der Website stellen keine Garantien im Rechtssinne dar.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung per E-Mail zustande.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Eine Anzahlung wird nicht erhoben. Mit Beginn der Verarbeitung der Kundendaten stellt IonKon eine Rechnung über den vollständigen Modellpreis; sie ist netto und innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungswege. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB); ein Zahlungsverzug berührt die Bereitstellung eines bereits fertiggestellten Modells nicht (siehe § 8).
5. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Mitwirkungspflichten und Daten des Kunden
Der Kunde stellt die Trainingsdokumente als ZIP-Datei über den bereitgestellten Upload bereit. Er sichert zu, dass er zur Nutzung der bereitgestellten Inhalte für das Training berechtigt ist und dass die Inhalte keine rechtswidrigen Materialien enthalten; von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt der Kunde IonKon auf erstes Anfordern frei. Für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der in den Dokumenten enthaltenen personenbezogenen Daten ist der Kunde als Verantwortlicher zuständig; IonKon verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil dieses Vertrags und wird spätestens vor dem Daten-Upload geschlossen. Erfolgt der Daten-Upload trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht, kann IonKon vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Aufwände kann IonKon dem Kunden in Rechnung stellen, dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten. Sind die bereitgestellten Daten für das Training qualitativ unbrauchbar (insbesondere bei beschädigten Dateien, ungeeigneten Formaten oder wenn kein verwertbarer Text extrahierbar ist), informiert IonKon den Kunden und gibt ihm Gelegenheit, binnen angemessener Frist geeignete Daten nachzuliefern; verstreicht auch diese Frist erfolglos, gelten die vorstehenden Sätze zum Rücktritt entsprechend.
7. Rechte am Modell
Mit vollständiger Zahlung überträgt IonKon sämtliche übertragbaren Rechte am individuell trainierten Modell einschließlich der Modellgewichte unwiderruflich auf den Kunden. IonKon behält keinerlei Nutzungs-, Verwertungs- oder Rückrufrechte am trainierten Modell und löscht eigene Kopien des trainierten Modells sowie der daraus erzeugten Trainingsdaten spätestens 30 Tage nach Bereitstellung (§ 8); sobald die Löschung erfolgt ist, erhält der Kunde automatisch einen Löschnachweis. Eine vom Kunden bereits heruntergeladene lokale Kopie bleibt von dieser Löschung unberührt. Der Kunde erhält ein Eigentumszertifikat mit kryptografischem Nachweis (SHA-256). Das zugrunde liegende Basismodell steht unter der Apache-2.0-Lizenz; der Lizenztext sowie etwaige NOTICE-Dateien und Attributionshinweise liegen der Bereitstellung bei. Bis zur vollständigen Zahlung räumt IonKon dem Kunden ein einfaches, widerrufliches Recht zur Nutzung des bereitgestellten Modells ein; die vollständige und unwiderrufliche Übertragung der Rechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung.
8. Bereitstellung und Verfügbarkeit
Nach Abschluss der Verarbeitung wird das trainierte Modell dem Kunden über einen Aktivierungscode sowie ein Einrichtungsprogramm zum Download bereitgestellt; der Aktivierungscode wird an die beim Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Eine physische Lieferung findet nicht statt. Das Modell und die zugehörigen Daten stehen ab Bereitstellung 30 Tage zum Download bereit; danach werden sie bei IonKon vollständig gelöscht (§ 7). Eine vom Kunden bereits heruntergeladene lokale Kopie bleibt von dieser Löschung unberührt und liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Bereitstellungstermine sind unverbindliche Zirka-Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
9. Eigentumsvorbehalt
Die vollständige und unwiderrufliche Übertragung der Rechte am bereitgestellten Modell (§ 7) erfolgt erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag. Bis dahin nutzt der Kunde das Modell auf Grundlage des in § 7 eingeräumten einfachen, widerruflichen Nutzungsrechts; ein Zahlungsverzug berührt die Bereitstellung eines bereits fertiggestellten Modells nicht (§ 8).
10. Gewährleistung und Beschaffenheit
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Maßgaben: Der Kunde hat die Bereitstellung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen (§ 377 HGB). Bei Mängeln leistet IonKon zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Vereinbarte Beschaffenheit ist das Training des Modells aus den bereitgestellten Dokumenten nach dem beschriebenen Verfahren sowie die Lauffähigkeit des bereitgestellten Einrichtungsprogramms auf kompatibler, vom Kunden gestellter Hardware. KI-Modelle erzeugen Ausgaben maschinell auf statistischer Grundlage; eine bestimmte Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung einzelner Ausgaben ist nicht geschuldet, der Kunde hat Modellausgaben vor geschäftskritischer Verwendung zu prüfen. Die Güte des trainierten Modells hängt maßgeblich von Umfang und Qualität der vom Kunden bereitgestellten Dokumente ab; eine bestimmte Ergebnisgüte, Antwortqualität oder Freiheit von fehlerhaften Ausgaben („Halluzinationen“) wird weder geschuldet noch zugesichert. Unterbleibt die Bereitstellung des trainierten Modells aus Gründen, die IonKon zu vertreten hat, entfällt der Vergütungsanspruch; bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Eine Verzögerung der Bereitstellung sowie die Güte des bereitgestellten Modells begründen keinen Anspruch nach dem vorstehenden Satz. Gewährleistungsansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Bereitstellung; dies gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist, bei grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Haftung
IonKon haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. IonKon haftet nicht für Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage von Modellausgaben trifft, und nicht für Datenverluste, soweit der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden vermieden worden wäre.
12. Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere die hochgeladenen Dokumente, Geschäftsgeheimnisse und das trainierte Modell) vertraulich, verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung und geben sie nur an Dritte weiter, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist (z. B. an die in der Datenschutzerklärung genannten Auftragsverarbeiter) oder eine gesetzliche Pflicht besteht. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem GeschGehG bleibt unberührt.
13. Exportkontrolle
Das bereitgestellte Modell und die zugehörige Software können Beschränkungen des europäischen und US-amerikanischen Exportkontrollrechts unterliegen (insbesondere Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 und US Export Administration Regulations). Der Kunde ist für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bei einer Weitergabe oder Wiederausfuhr verantwortlich. Die Erfüllung des Vertrags steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften entgegenstehen.
14. KI-Verordnung (AI Act)
Der Kunde setzt das gelieferte System eigenverantwortlich in seinem Unternehmen ein und ist dessen Betreiber im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Ihm obliegen die betreiberseitigen Pflichten, insbesondere etwaige Transparenz- und Kennzeichnungspflichten beim Einsatz gegenüber Beschäftigten, Kunden oder sonstigen Dritten sowie der Einsatz im Rahmen der vorgesehenen Zweckbestimmung (internes Assistenzsystem auf Basis eigener Unternehmensdokumente). IonKon stellt dem Kunden die zur Erfüllung dieser Pflichten erforderlichen Produktinformationen zur Verfügung. Ein Einsatz für nach der KI-Verordnung verbotene Praktiken oder als Hochrisiko-KI-System im Sinne des Anhangs III der Verordnung bedarf der vorherigen Abstimmung mit IonKon.
15. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Hochgeladene Dokumente werden ausschließlich zum Training des Modells des Kunden verwendet und in der EU verarbeitet.
16. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige bei Vertragsschluss unvorhersehbare, von IonKon nicht zu vertretende Umstände (z. B. behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Vorlieferanten oder Rechenzentren, Arbeitskämpfe) befreien IonKon für ihre Dauer von der Leistungspflicht; Fristen verlängern sich angemessen. Dauert das Hindernis länger als drei Monate, können beide Parteien vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten; bereits erbrachte Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der IonKon GmbH; IonKon bleibt berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.